Im September 2026 betrug der durchschnittliche Krankenstand in dergesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Prozent. In der Regel ist die Rate bei Frauen etwas höher als bei Männern. Im Jahr 2025 betrug der Krankenstand Prozent. Nachdem er etwa in den letzten 20 Jahren durchgehend unter Prozent lag, ist er seit der Coronavirus-Pandemie stark gestiegen.
Was ist der Krankenstand und wie wird er berechnet?
Der Krankenstand gibt an, in welchem Ausmaß eine Volkswirtschaft, eine Wirtschaftsgruppe oder ein Unternehmen von Krankheit betroffen ist. Er zeigt, welcher Prozentsatz der Erwerbstätigen im Mittel während eines bestimmten Zeitraums wegen Krankheit arbeitsunfähig war. Der Krankenstand ist eine Stichtagsgröße, die am Ersten eines jeden Monats erhoben wird. Im Rahmen seiner Mitgliederstatistik setzt die Krankenkasse die Zahl der als arbeitsunfähig gemeldeten Pflichtmitglieder in Relation zur Gesamtzahl der GKV-Pflichtmitglieder — ausgenommen Rentner, Studierende, Jugendliche und Menschen mit Behinderung, Soldaten sowie Zivil- und Dienstangehörige der Bundespolizei, landwirtschaftliche Unternehmer, Empfänger von Arbeitslosengeld II oder des Bürgergelds sowie Empfänger von Vorruhestandsleistungen. Aus den 12 monatlichen Stichtagswerten wird ein Jahresdurchschnitt berechnet.
Wie erhebt die GKV den Krankenstand?
Quelle für die Information über die Arbeitsunfähigkeit eines Versicherten oder Arbeitnehmers ist die vom behandelnden Arzt ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Der Arzt ist verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung unverzüglich an die Krankenkassen weiterzuleiten, einschließlich Angaben zur Ursache der Arbeitsunfähigkeit und zur voraussichtlichen Dauer. Die bloße Existenz einer Erkrankung reicht für die statistische Erhebung nicht aus; entscheidend ist die ärztliche Feststellung, dass der Arbeitnehmer aufgrund des konkreten klinischen Zustands an der Ausübung seiner Arbeit gehindert ist.